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FAQ

 Vermietungsbedingungen

Bestellung:

  • Die Bestellung können wir nur in einer bestimmten Kategorie und nicht für einen bestimmten Autotyp aufnehmen.

Einen Wagen fahren oder mieten darf derjenige, der:

  • wessen Name muss auf dem Autovermietungsvertrag steht,
  • im Falle von Kategorie A, B, und C das 21. Lebensjahr vollendet haben muss,
  • im Falle von Kategorie D, E, F, und G das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • ber einen gültigen Fhrerschein verfügt und der ber ein Jahr alt ist,
  • ber einen gültigen Ausweis oder Pass verfügt,
  • ber eine gültige Kreditkarte verfügt (VISA, Mastercard) 

Bezahlungsbedingungen / Einsatz:

  • Zur Zahlung muss eine gültige Kreditkarte vorhanden sein. Die zu erwartende Vermietungsgebhr ist am Anfang der Vermietung zu begleichen, aber sie ist auch Bar zahlbar. Bei jeder Vermietung ist ein Einsatz zu zahlen, abhängig von der Kategorie zwischen 100.000 und 500.000 HUF. (for der Zulassung)
  • Der Maestro Karte kann nicht Einsatz geben!
  • Der Einsatz ist mit Bankkarte zu zahlen. (Die Bezahlung des Einsatzes bedeutet keine Geldbewegung auf dem Bankkonto.)
  • Vermieter ist berechtigt jederzeit die Vermietung ohne Begründung zu verweigern, den Vertrag einseitig aufzulösen, auch kurz vor der geplanten Mietstart.

Vermietungsgebühr:

  • Jede Vermietung ist mindestens 24 Stunden angefangen vom Anfang der Vermietung. Nach jeden neu angefangenen 24 Stunden zahlt schon die nächste Stunde als ganzer Tag und dementsprechend wird es auch berechnet.
  • Eine Abweichung davon ist möglich durch eine besondere Vermietungsvereinbahrung.
    (Wöchentlich, Wochenenden, Special Preise)

Versicherungen:

  • Die verpflichtende Casco und internationale Versicherungen sind in der Vermietungsgebhr enthalten.
  • Die Versicherung ist in dem Falle eines Gummischadens und eines Schadens im Passagierraum nicht gltig.
  • Im Falle von Diebstahl muss der Mieter sofort den Vermieter informieren und bei der Polizei die Anzeige ber das vermietete Fahrzeug machen. Auserdem muss der Mieter dem Vermieter das polizeiliche Protokoll, den originalen Schlüssel des vermieteten Fahrzeugs und die Verkehrserlaubnis bergeben, ansonsten muss der Mieter für den Preis des gestohlenen Fahrzeugs aufkommen.
  • Mieter den Unfall selber verschuldete, oder der Täter ist unbekannt muss der Mieter als Eigenanteil bezahlen: 10% minimum 100.000 HUF 

Im Falle eines technischen Defekts:

  • Der Vermieter nimmt alle Reperaturkosten, die bei einem ordnungsgemen Gebrauch entstanden sind, auf sich.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter ber alle technischen Schden zu informieren. 

Die Verpflichtungen des Mieters bei einem Unfall oder bei Verletzungen:

  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung sofort dach zu informieren.
  • Im Falle eines Unfalls muss der Mieter die Schadensmeldung ausfüllen und ein Protokoll bei der Polizei darber aufnehmen lassen.